Besonderes Bier zur Bayerischen Landesausstellung

Hopfengabe für die Sondersude zur Landesausstellung
Hopfengabe für die Sondersude: Ferdinand Freiherr von Aretin (M.), Direktor der Brauerei Aldersbach, mit den Braumeistern Lorenz Birnhammer (l.) und Peter Wagner.

Für die diesjährige Bayerische Landesausstellung in Aldersbach bei Passau werden zwei Biere mit Wasser gebraut, das zwölf Klosterbrauereien aus verschiedenen Teilen des Freistaats zur Verfügung gestellt haben. Sie haben jeweils 50 Hektoliter für die Sude geliefert, die am 3. Februar in der Brauerei Aldersbach eingemaischt wurden.

Entstehen sollen jeweils rund 300 Hektoliter von zwei Biertypen, die laut einer Pressemitteilung bereits im Mittelalter verbreitet waren: Ein "Konventbier", wie es früher in Klöstern aus der Vorderwürze hergestellt wurde und dem Abt, seinen Mitbrüdern und hochgestellten Besuchern vorbehalten war, sowie ein "Pfortenbier", das einst von Kloster-Bediensteten und Besuchern an der Pforte getrunken wurde. Das Konventbier soll einen Alkoholgehalt von 6,0 bis 6,5 Vol. % haben, das Pfortenbier zwischen 3,5 bis 3,9 Vol. %. Beide Kreationen werden mit obergäriger Hefe gebraut.

An der Entwicklung der Gerstensäfte maßgeblich beteiligt sind Prof. Dr. Ludwig Narziß, Doyen der deutschen Brauwissenschaft und ehemaliger Lehrstuhlinhaber an der TU München-Weihenstephan, Dr. Adrian Forster, langjähriger Leiter der Hopfenverarbeitungsbetriebe in Wolnzach und St. Johann in der Hallertau, Dr. Herbert Graf, langjähriger Leiter der Ireks-Mälzereien in Kulmbach, und Andreas Gahr, Leiter der Forschungsbrauerei in St. Johann in der Hallertau.

Die ersten Fässer mit den beiden Klosterbier-Kreationen werden am 29. April angezapft, wenn die Bayerische Landesausstellung im Kloster Aldersbach eröffnet wird. Dann kann man auch mehrere auf die Gerstensäfte abgestimmte Speisen probieren, für die der Sternekoch Alfons Schubeck die Rezepte kreiert.

Die Landesausstellung steht unter dem Motto "Bier in Bayern" und würdigt das Bayerische Reinheitsgebot, das am 23. April vor 500 Jahren erlassen wurde und regelt, dass beim Brauen ausschließlich Wasser, Malz und Hopfen zum Einsatz kommen dürfen.

Weitere Informationen: www.landesausstellung-bier.de

(11.2.2016)

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