Sonderbriefmarke zum Reinheitsgebotsjubiläum

Briefmarke zum Reinheitsgebotsjubiläum
Briefmarke zum Reinheitsgebotsjubiläum (Bildquelle: Deutscher Brauer-Bund)

Am 23. April vor 500 Jahren erließen die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt das Bayerische Reinheitsgebot und schrieben vor, dass Bier ausschließlich mit Wasser, Hopfen und Gerste gebraut werden darf. Das Bundesfinanzministerium hat anlässlich des Jubiläums eine 45-Cent-Sonderbriefmarke herausgegeben. Sie ist seit 7. April erhältlich und wurde von den Grafikern Thomas und Martin Poschauko aus Bad Feilnbach entworfen.

Offiziell vorgestellt wurde das Sonderpostwertzeichen im Ingolstädter Rathaus. Hier nannte Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, die Marke "einen künstlerischen Höhepunkt des Jubiläumsjahres", in dem zahlreiche Ausstellungen, Wettbewerbe und Festivals zum Thema Bierkultur stattfinden, darunter am 22. April ein Festakt mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Ingolstadt.

Das Bundesfinanzministerium gibt jedes Jahr rund 50 Sondermarken mit Bezug zur deutschen Geschichte und zu Kulturthemen heraus. Die Sonderbriefmarke zum Reinheitsgebot hatten der Bayerische und Deutsche Brauer-Bund gemeinsam beantragt. Der Veröffentlichung war ein vom Bundesfinanzministerium initiierter Design-Wettbewerb für die grafische Gestaltung vorangegangen. Die Marke (Format 33 x 39 mm) kann unter anderem telefonisch unter 0961 3818-3818 bestellt werden. Ein Dokument mit weiteren Informationen gibt es auf der Website der Deutschen Post.

(11.4.2016)

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