Streit gärt weiter: Darf Bier als "bekömmlich" beworben werden?

Brauerei Härle
Die Brauerei Härle streitet dafür, ihr Bier als "bekömmlich" bewerben zu dürfen.

Darf Bier als "bekömmlich" beworben werden? Nein, hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 3. November entschieden und ein Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt. Anlass war eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und der in Leutkirch (Baden-Württemberg) ansässigen Brauerei Härle. Deren Inhaber Gottfried Härle hat jetzt laut Medienberichten Berufung eingelegt und zieht vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Streit gärt schon länger: Nachdem die Brauerei Härle auf ihrer Website Biere als "bekömmlich" beschrieben hatte, erwirkte der VSW im letzten Jahr eine einstweilige Verfügung, die die Bewerbung mit dem Begriff untersagte. Es handele sich um eine unerlaubte Werbung mit Gesundheitsbezug, so die Begründung.

Das Landgericht Ravensburg bestätigte die einstweilige Verfügung im August 2015. Dagegen legte die Brauerei Härle Berufung ein, woraufhin ein Hauptsacheverfahren eröffnet wurde, wieder in Ravensburg. Hier argumentierten die Richter, dass es sich bei dem Begriff "bekömmlich" um eine gesundheitsbezogene Angabe handele und solche laut einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – im Zusammenhang mit Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent verboten sind. Das Wort "bekömmlich" gelte im allgemeinen Sprachverständnis als Synonym für "gesund" und bringe die Verträglichkeit für den Körper und seine Funktionen zum Ausdruck.

Die Brauerei Härle wiederum führte an, dass der Begriff "bekömmlich" als "gut für das Wohlbefinden" zu verstehen sei und somit keine gesundheitsbezogene Angabe darstelle. Es handele sich vielmehr um eine Qualitätsaussage, die man bereits seit über 100 Jahren im Zusammenhang mit dem eigenen Bier verwende. Das Unternehmen ging abermals in Berufung, woraufhin sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit der Causa beschäftigte und die Entscheidung des Ravensburger Landgerichts bestätigte.

(9.12.2016)

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