Märzen
Als "Märzen" werden v.a. in Süddeutschland und Österreich untergärige Lagerbiere mit leicht erhöhtem Alkohol bezeichnet. Im engeren Sinn zählen sie zu den Exportbieren.
Historisch wurde der Begriff in Bayern geprägt. Dort war die Bierherstellung seit dem Erlass der bayerischen Brauordnung im Jahr 1539 nur zwischen dem 29. September (Tag des Heiligen Michael) und dem 23. April ("Georgi", Tag des Heiligen Georg) erlaubt. In den restlichen Monaten war das Brauen verboten. Gründe dafür waren unter anderem die durch die Sommerhitze erhöhte Brandgefahr beim Sieden sowie fehlende Möglichkeiten zur Kühlung. Für die Herstellung von bereits damals weit verbreitetem untergärigem Bier sind Temperaturen von weniger als 10 °C notwendig. Bevor Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Kühleinrichtungen aufkamen, wurde für die Temperierung des in Felsenkellern gelagerten Bieres v.a. Eis verwendet, das oft aus sich in der Nähe der Brauereien gelegenen Seen entnommen wurde. Der Begriff Märzen geht darauf zurück, dass dieses Natureis in der Regel bis März gewonnen werden konnte.
Damit die Biervorräte bis zur Eröffnung der neuen Brausaison ausreichten, musste für eine ausreichende Haltbarkeit gesorgt werden. Diese wurde durch einen höheren Stammwürze- und Alkoholgehalt und /oder stärkere Hopfung erreicht.