Anheuser-Busch InBev entschädigt Beck's-Trinker

Anheuser-Busch InBev zahlt in den USA Käufern seiner Biermarke Beck’s eine Entschädigung in Millionenhöhe. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, der vor einem Gericht in Miami geschlossen wurde.

Bereits 2013 hatten mehrere Verbraucher eine Sammelklage gegen AB InBev auf den Weg gebracht, weil sie auf Beck's-Flaschen einen deutlichen Hinweis darauf vermissten, dass das Bier in den USA hergestellt wird. Stattdessen stand auf den Etiketten "originated in Bremen, Germany" ("stammt aus Bremen, Deutschland"), "nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516" und "deutsche Qualität". Die Kläger fühlten sich dadurch laut eigenen Angaben getäuscht. Beck's gehört seit 2002 zu AB InBev. Für den US-amerikanischen Markt wird das Bier seit 2012 in St. Louis gebraut.

Jetzt zahlt AB InBev an Kläger, die nachweisen können, dass sie im Einzelhandel Beck's-Bier gekauft haben bis zu 50 Dollar. Wer keine Quittungen vorlegt, soll maximal 12 Dollar einfordern können. Die Ansprüche müssen bis spätestens 20. November über eine eigens eingerichtete Website geltend gemacht werden. Die Gesamtsumme, die AB InBev bezahlen muss, könnte laut Medienberichten bis zu 20 Millionen Dollar erreichen.

Anheuser-Busch InBev hat seinen Hauptsitz in Belgien und ist der größte Braukonzern der Welt. Gerade wurde bekannt, dass das Unternehmen SABMiller, Nummer zwei auf dem globalen Biermarkt, übernimmt. Beide zusammen bringen es bei der Bierproduktion auf einen Weltmarktanteil von über 30 Prozent.

(24.10.2015)

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