Bayerische Tankstellen verkaufen Bier nur an Autofahrer

Das Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium hat das Ladenschlussgesetz geändert. Jetzt dürfen an Tankstellen im Freistaat werktags nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur noch Autofahrer und Mitreisende Alkohol, Tabakwaren, Snacks sowie zahlreiche andere Produkte kaufen. Radfahrer und Fußgänger bekommen nichts.

Was genau die Tankstellenbertreiber abgeben dürfen, führt das Sozialministerium als "Reisebedarf" in einer offiziellen Bekanntmachung auf. Wer mit dem Auto vorfährt, bekommt demnach bis zu zwei Liter Bier, eine Flasche Wein oder 0,1 Liter Schnaps.

Die neue Regelung soll der "Wettbewerbsneutralität" dienen, schreibt das Sozialministerium. Soll heißen: Tankstellen, die rund um die Uhr geöffnet haben, sollen nicht gegenüber dem Einzelhandel bevorteilt werden, der sich an Ladenschlusszeiten halten muss. Außerdem soll verhindert werden, dass Tankstellen und ihr Umfeld zum "regelmäßigen gemeinsamen Treffpunkt" werden.

Der Tankstellenverband Bayern ist über die neuen Regeln alles andere als erfreut und fürchtet um die Existenz der Branche. Kritisiert wird nicht zuletzt, dass es schwer zu kontrollieren sei, ob Kunden zu Fuß oder mit dem Auto kommen.

(28.8.2012)

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