Brauer-Bund darf nicht für gesundes Bier werben

Mit der angeblich gesundheitsfördernden Wirkung von Bier darf nicht geworben werden. Das entschied das Landgericht Berlin in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Brauer-Bund (Az.: 16 O 259/10).

Der Verband hatte auf seiner Webseite mit Aussagen wie "Wer moderat Bier genießt, ist im Alter weniger gefährdet, an Demenz zu erkranken" oder "Menschen, die moderat Biertrinken, fühlen sich gesünder und haben mehr Lebensfreude" für den Konsum von Bier geworben.

Nach Auffassung der Richter sind derartige Werbetexte wettbewerbswidrig und verstoßen gegen EU-Recht. Der Brauer-Bund darf in Zukunft nicht mehr die vermeintlich schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorheben oder Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Harn- und Gallensteine herausstellen. Wird das Verbot nicht eingehalten, drohen Strafen von bis zu 250.000 Euro.

Der Brauer-Bund hat bereits reagiert und die beanstandeten Passagen von seiner Webseite genommen. Gegen das Urteil will der Branchenverband Berufung einlegen.

(4.8.2011)

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