Carlsberg muss für illegale Bierpreisabsprachen keine Strafe bezahlen

Carlsberg
Wegen Verjährung bleibt Carlsberg ein Millionen-Bußgeld wegen Bierpreisabsprachen erspart.

Wegen Bierpreisabsprachen hat das Bundeskartellamt 2014 mehreren Brauereien Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro aufgebrummt. Carlsberg hat damals Einspruch eingelegt und kommt jetzt ungeschoren davon.

Manchmal hilft aussitzen: Wegen Verjährung muss Carlsberg eine Strafe nicht bezahlen, die das Bundeskartellamt 2014 gegen die Brauerei verhängt hatte. Die Behörde hatte damals elf Unternehmen, darunter Branchengrößen wie Radeberger, Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner sowie ein Verband und Manager aus der Brauwirtschaft, zu insgesamt 338 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt. Grund waren Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher bei Fass- und Flaschenbier.

Der mit 160 Millionen Euro größte Teil davon entfiel auf Radeberger. Carlsberg hätte 62 Millionen Euro und damit am zweitmeisten bezahlen sollen. Die beiden Unternehmen legten Widerspruch ein, Radeberger zog diesen jedoch vor Prozessbeginn zurück. Der dänische Konzern Carlsberg, der in Deutschland mit Holsten und weiteren Marken vertreten ist, weigerte sich hingegen, zu bezahlen, und forderte die Einstellung des Verfahrens. Das ist jetzt tatsächlich geschehen. Und zwar wegen Verjährung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte am 3. April mit, dass das Unternehmen kein Bußgeld entrichten muss. Zu Begründung hieß es, dass man Carlsberg zwar nachweisen könne, im März 2007 an dem Versuch von Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein. Da es aber für die Zeit danach keine Belege für ein entsprechendes Vorgehen gebe, sei der Fall bereits seit 2017 verjährt.

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