Entwicklung auf dem Biermarkt bestenfalls stagnierend

Georg Schneider
Brauerbund-Präsident Georg Schneider

Die bayerischen Brauereien haben im letzten Jahr mehr Bier verkauft und belegen im bundesweiten Vergleich Platz eins beim Absatz. Trotzdem sei die Entwicklung auf dem Biermarkt witterungs- und WM-bereinigt "bestenfalls stagnierend", sagte Präsident Georg Schneider auf der Jahrespressekonferenz des Bayerischen Brauerbunds.

Die in Bayern ansässigen Brauereien haben 2018 rund 24,6 Millionen Hektoliter Bier verkauft. Das waren 3,1 Prozent bzw. 740.000 Hektoliter mehr als im Vorjahr, im Bundesländervergleich bedeutet es Platz eins beim Bierausstoß. Der Absatz der gesamten deutschen Braubranche hat im letzten Jahr um 0,5 Prozent und damit deutlich geringer angezogen. Beim Verkaufen geholfen hat das gute Wetter im Sommer und vielleicht ein bisschen die Fußball-Weltmeisterschaft, bei der das deutsche Team früh ausgeschieden ist. Insgesamt geht die Nachfrage aber seit Jahren zurück, weswegen Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbunds, die Entwicklung auf dem deutschen Biermarkt am 20. Februar in München bei der Jahrespressekonferenz seines Verbands witterungs- und WM-bereinigt als "bestenfalls stagnierend" bezeichnete. Die demographische Entwicklung, eine gesundheitsbewusstere Ernährung der Bevölkerung sowie ein verändertes Freizeitverhalten nannte er unter anderen als Gründe für den stetig sinkenden Pro-Kopf-Bierkonsum. Der ist laut Verbandsgeschäftsführer Lothar Ebbertz seit 1976 von 151 Liter auf 101 bis 102 Liter zurückgegangen.

Beim Ausstoß von alkoholfreien Bieren, die in den amtlichen Absatzstatistiken nicht auftauchen, haben die bayerischen Brauereien 2018 um 10,5 Prozent auf erstmals über 2 Millionen Hektoliter zugelegt.

Freiwillig hat sich die Braubranche laut Schneider für die Deklaration des Brennwerts (Joule bzw. Kalorien) auf ihren Produkten ausgesprochen. Deutliche Kritik übte der Präsident an der "Gängelung" der Branche durch gerichtlich erwirkte Verbote, die die Verwendung von Begriffen wie "bekömmlich" oder "wohl bekomm‘s" zur Beschreibung von Bieren mit mehr als 1,2 Vol% Alkoholgehalt untersagen. Damit nahm Schneider Bezug auf ein im Mai 2018 gefälltes Urteil des Bundesverfasungsgerichts, das in einer Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und der in Leutkirch (Baden-Württemberg) ansässigen Brauerei Härle nach vorherigen Urteilen in mehreren Instanzen entschieden hatte, dass Brauerei ihre Biere nicht mit dem Begriff "bekömmlich" bewerben darf. Die Richter argumentierten, dass es sich bei dem Begriff  um eine gesundheitsbezogene Angabe handele und solche laut einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – im Zusammenhang mit Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent verboten sind. In einem ähnlichen Fall hat das Bayerische Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Rudolf Hirz, den Betreiber von Apostelbräu im bayerischen Hauzenberg, mitgeteilt, dass er auf seine Etiketten nicht "wohl bekomm’s" schreiben darf.

Schneider wies darauf hin, dass immer mehr individuell gestaltete Gebinde im Umlauf seien, was mit größerem Sortieraufwand und höheren Kosten einhergehe. Der Einsatz von Mehrwegflaschen bringe Vorteile, das Pfand sollte ihm zufolge aber angehoben werden. "Das Pfand von nur 8 Cent pro Flasche deckt weder die Kosten der Neuglasbeschaffung, noch stellt es einen hinreichenden Anreiz zur Leergutrückgabe dar", so der Präsident.

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