Bierbikes nur noch mit Sondergenehmigung

Bierbike

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass Bierbikes in Nordrhein-Westfalen nur noch mit Ausnahmegenehmigungen auf die Straße dürfen. Bei den rollenden Tresen stehe in erster Linie das Feiern und nicht das Fahren im Vordergrund. Für jede Straßennutzung, die nicht primär der Forbewegung diene, müsse eine Sondererlaubnis eingeholt werden, so die Begründung der Richter. Ob, wie und wo in NRW in Zukunft Bierbikes fahren, sollen nach dem Urteil die Kommunen festlegen. Sie können die Gefährte ganz verbieten oder bestimmte Routen und Zeiten für den Betrieb erlauben.

Mit seiner Entscheidung bestätigte das OVG ein Urteil, in dem das Düsseldorfer Landgericht im letzten Jahr in erster Instanz ein Bierbike-Verbot der Stadt Düsseldorf im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt hatte. Dagegen hatten zwei Vermieter der Gefährte Berufung eingelegt.

Das OVG-Urteil könnte nicht nur in NRW, sondern auch bundesweit Signalwirkung haben. Die Zahl der Bierbikes hat zuletzt in vielen größeren Städten genauso zugenommen wie die Diskussion darüber, ob die Party-Vehikel am Verkehr teilnehmen dürfen oder nicht. In München wurden die Bier-Touren vor Kurzem verboten, nachdem ein Gutachten Bierbikes als nicht verkehrsicher eingestuft hatte.

(30.11.2011)

Bierquiz

Bei unserem Quiz mit mehreren hundert Fragen können Sie Ihr Wissen rund um das Thema Bier unter Beweis stellen und vertiefen. [zum Bierquiz]

Bierduell: Welches Bier ist stärker?

Welches Bier hat einen höheren Alkoholgehalt? Darum geht es bei unserem Spiel "Bierduell". [mehr]