Brauerei will Bier weiterhin als "bekömmlich" bewerben dürfen
Ende August hat das Landgericht Ravensburg entschieden, dass die Brauerei Härle ihr Bier nicht mit dem Begriff "bekömmlich" bewerben darf. Das will das Unternehmen mit Sitz in Leutkirch (Baden-Württemberg) nicht einfach so hinnehmen. Laut einem Bericht des SWR wird Brauereichef Gottfried Härle gegen das Urteil in Berufung gehen. Er habe viele ermunternde Zuschriften aus ganz Deutschland bekommen, darunter auch Ratschläge von Juristen, berichtete er dem Sender. Die nächste Prozessrunde wird wieder in Ravensburg oder vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart stattfinden.
Die Ravensburger Richter hatten sich bei ihrer Entscheidung in erster Instanz auf EU-Recht berufen. Der Begriff "bekömmlich" stellt ihrer Ansicht nach im Zusammenhang mit Bier eine gesundheitsbezogene Angabe dar und solche sind in der EU bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Prozent Alkoholgehalt verboten (>Artikel mit weiteren Informationen).
Die Brauerei Härle hat nach dem Urteil das Wort "bekömmlich" auf Etiketten von 10.000 Bierflaschen durchstreichen lassen. Unter Bierfreunden sind die betroffenen Exemplare nach Angaben des SWR als Sammlerobjekte gefragt.
(16.9.2015)
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