Brauereien müssen wegen Bierpreisabsprachen Rekordstrafen zahlen

Brauerei
Abgekartetes Spiel: Brauereien haben jahrelang heimlich Bierpreise abgestimmt.

Knapp 338 Millionen Euro Strafe müssen Brauereien wegen verbotener Bierpreisabsprachen bezahlen. Nachdem das Bundeskartellamt bereits Anfang des Jahres Bußgelder in Höhe von 106,5 Millionen Euro gegen zahlreiche Unternehmen verhängt hatte, hat es jetzt die Radeberger-Gruppe, Carlsberg, die regionalen Brauereien Bolten, Erzquell, Gaffel und Früh sowie den Brauereiverband NRW getroffen. Sie müssen insgesamt 231,2 Millionen Euro überweisen.

Laut Kartellamt haben die Unternehmen heimlich Preise für Flaschen- und Fassbier abgesprochen und die Kosten für die Verbraucher künstlich erhöht. 2008 wurde ein Aufschlag von 1 Euro pro Kasten Bier mit 20 Flaschen vereinbart. Bei Fassbier sollten die Kunden 2006 und 2008 jeweils 5 bis 7 Euro mehr für den Hektoliter bezahlen. Bereits im Januar hatte die Wettbewerbsbehörde deswegen Bußgelder gegen die Brauereien Krombacher, Bitburger, Warsteiner, Veltins und Barre verhängt, die ebenfalls an dem Kartell beteiligt waren.

Angesichts eines Branchenumsatzes von mehr als 7 Milliarden Euro seien die Strafen angemessen, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt laut Medienberichten. Die elf von dem Verfahren betroffenen Brauereien würden zusammengenommen mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres produzieren. Der Hauptteil der Strafzahlungen entfalle auf die zum Oetker-Konzern gehörende Radeberger Gruppe und Carlsberg.

Ungeschoren kommt Anheuser-Busch InBev Germany davon. Die Tochter des weltgrößten Braukonzerns der Welt, zu dem in Deutschland unter anderem die Marken Beck's, Hasseröder und Franziskaner gehören, war zwar auch in das Bierkartell verwickelt, hat aber selbst Anzeige erstattet und damit das Verfahren ins Rollen gebracht. Das Unternehmen hat als Kronzeuge mit den Behörden zusammengearbeitet und muss keine Strafe bezahlen.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftigt und können vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden. Radeberger und Carlsberg haben bereits Einspruch eingelegt.

(3.4.2014)

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