Entscheidung im Budweiser-Streit

Budweiser
Das Original: Budweiser aus Tschechien

Der US-amerikanische Brauereikonzern Anheuser-Busch darf in Europa kein Bier mit der Bezeichnung Budweiser verkaufen. Das entschied der Europäische Gerichtshof jetzt in letzter Instanz. Den Markennamen Budweiser darf hier ausschließlich die im tschechischen Ceske Budejovice ansässige Brauerei Budejovicky nutzen.

Der EuGH-Entscheidung war ein mehr als 100-jähriger Rechtstreit vorausgegangen.  Bier mit der Bezeichnung Budweiser wurde seit 1876 nicht nur in Ceske Budejovice, sondern auch in St. Louis im Bundesstaat Missouri nach einem Rezept böhmischer Immigranten gebraut.  Bereits 1917 hatte man sich geeinigt, dass die heute zum brasilianisch-belgischen Branchen-Giganten Inbev gehörende US-Brauerei Anheuser-Busch ihr Bier in Nordamerika als Budweiser bzw. Bud anbieten darf.  Der aktuelle Rechtstreit war entbrannt, nachdem Anheuser-Busch 1996 erstmals auch in der EU das Markenzeichen Budweiser für sich beanspruchte.

Budejovicky Budvar hat in Tschechien einen Marktanteil von rund 6 Prozent und ist vor allem im Export erfolgreich. Mit Anheuser-Busch hatte das Unternehmen allein seit dem Jahr 2000 115 Rechtstreitigkeiten ausgefochten – 82 Mal mit Erfolg.

(31.7.2010)

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