Gericht hat erneut entschieden: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 3. November entschieden und ein Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt.

Anlass für das Verfahren war eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und der in Leutkirch (Baden-Württemberg) ansässigen Brauerei Härle. Die hatte auf ihrer Website einige Biere aus ihrem Sortiment als "bekömmlich" beschrieben, woraufhin der VSW im letzten Jahr eine einstweilige Verfügung erwirkte, die die Bewerbung mit dem Begriff untersagte. Es handele sich um eine unerlaubte Werbung mit Gesundheitsbezug, so die Begründung.

Das Landgericht Ravensburg hat die einstweilige Verfügung im August 2015 bestätigt. Dagegen legte die Brauerei Härle Berufung ein, woraufhin im Januar ein Hauptsacheverfahren eröffnet wurde, wieder in Ravensburg. Hier argumentierten die Richter, dass es sich bei dem Begriff "bekömmlich" um eine gesundheitsbezogene Angabe handele und solche laut einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – im Zusammenhang mit Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent verboten sind. Das Wort "bekömmlich" gelte im allgemeinen Sprachverständnis als Synonym für "gesund" und bringe die Verträglichkeit für den Körper und seine Funktionen zum Ausdruck.

Die Brauerei Härle wiederum führte an, dass der Begriff "bekömmlich" als "gut für das Wohlbefinden" zu verstehen sei und somit keine gesundheitsbezogene Angabe darstelle. Es handele sich vielmehr um eine Qualitätsaussage, die man bereits seit über 100 Jahren im Zusammenhang mit dem eigenen Bier verwende. Das Unternehmen ging abermals in Berufung, woraufhin sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit der Causa beschäftigte und jetzt die Entscheidung des Ravensburger Landgerichts bestätigte.

Für die Brauerei Härle besteht die Möglichkeit, nochmal Revision einzulegen und die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof anzufechten. Laut Medienberichten ließ Inhaber Gottfried Härle erst einmal offen, ob er das tun will.

Durch die Gerichtsentscheidung sind Auswirkungen für die gesamte Braubranche zu erwarten. Die Brauerei Härle ist nicht die einzige Bierhersteller, der mit dem Begriff "bekömmlich" wirbt. Ihr Inhaber Gottfried Härle zeigte sich enttäuscht über das Urteil.

(4.11.2016)

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