Gericht hat was gegen Shakespeare-Bier

William Shakespeare

Der Getränkehersteller Jackson International Trading darf seine Produkte nicht mit der Markenbezeichnung "Royal Shakespeare" anbieten. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden und eine Klage des in Graz (Österreich) ansässigen Unternehmens abgewiesen.

Jackson International Trading hatte Bier, Scotch und Fruchtsaft sowie seinen gastronomischen Service "Royal Shakespeare" genannt. Dagegen hatte sich das traditionsreiche britische Theaterensemble "Royal Shakespeare Company" bereits vor einiger Zeit beim EU-Markenamt HABM beschwert und Recht bekommen. Mit ihrem Urteil haben die EU-Richter die Entscheidung der Behörde jetzt bestätigt. Jackson International Trading dürfe den Namen nicht verwenden, weil die Firma damit die Wertschätzung der älteren Marke der Theatergruppe in unlauterer Weise ausnutze, hieß es zur Begründung.

(6.7.2012)

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