Landesregierung plant Verbot von nächtlichen Alkohollieferungen
Seit März 2010 darf in Baden-Württemberg ab 22 Uhr kein Alkohol an Tankstellen und in Supermärkten verkauft werden. Jetzt will die grün-rote Landesregierung das Verbot ausweiten. Das Kabinett hat sich darauf verständigt, künftig auch Bringdiensten (zum Beispiel Pizza-Service) zwischen 22 und 5 Uhr den Verkauf von Bier, Wein, Schnaps & Co. zu untersagen. Auch die Abgabe an Automaten soll unterbunden werden. Der Landtag muss das Gesetz noch beschließen. Das Innenministerium geht laut Medienberichten davon aus, dass die Regelung zum Jahreswechsel in Kraft treten wird. Gaststätten bleiben vom Verkaufsverbot ausgeschlossen.
(24.6.2015)
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