Lück-Pils darf nicht mit dem Holstentor beworben werden
Nach Ansicht der in München ansässigen Wettbewerbszentrale darf das Lübecker Holstentor nicht mehr auf Etiketten der Marke Lück-Pils gedruckt werden. Die Wettbewerbshüter betrachten die Verwendung des Motivs als Irreführung und Verstoß gegen das deutsche Markenrecht. Es werde der Anschein erweckt, das Bier werde in Lübeck gebraut, hieß es zur Begründung. Tatsächlich wird Lück-Pils mittlerweile in Wittingen in Niedersachsen produziert. Die Abbildung des Lübecker Wahrzeichens wurde per Unterlassung und unter Androhung einer Geldstrafe verboten.
Lück-Pils wurde im letzten Jahr von der Brauerei Lück UG "wiederbelebt". Der einstige Hersteller, die Brauerei Lück mit Sitz in Lübeck, war 1988 geschlossen worden. Um juristischen Ärger zu vermeiden, haben die Anbieter umgehend reagiert und das Holstentor auf den Bieretiketten durch die Silhouette eines Phantasiebauwerks ersetzt. Auch die Webseite wurde bereits angepasst: www.lueck-pils.de.
Der Hersteller hat angekündigt, dass er die Lück-Produktion innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder nach Lübeck verlagern will. Dann darf er das Holstentor auch wieder auf seinen Flaschen abbilden.
(16.7.2012)
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