München: Alkoholverbot in S-Bahnen

Seit 2009 darf in Münchner Straßen- und U-Bahnen kein Alkohol konsumiert werden. Ab heute gilt das Verbot auch für die S-Bahnen in der bayerischen Landeshauptstadt. Weiterhin erlaubt sind Bier und Co. in den Bahnhöfen.

Alkoholverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es mittlerweile in mehreren Großstädten. Anders als beispielsweise in Hamburg soll in München bei Verstößen aber kein Bußgeld verhängt werden. Wer in der S-Bahn trinkt, soll erstmal verwarnt werden. Wer trotzdem nicht hören will, muss an der nächsten Haltestelle aussteigen.

Gestern trafen sich in München mehr als 2.000 Menschen, um noch einmal S-Bahn zu fahren und dabei Alkohol zu trinken. Die Aktion, zu der unter anderem über Facebook aufgerufen worden war, artete zum kollektiven Trinkgelage aus. Zahlreiche S-Bahn-Waggons wurden beschädigt. Der Sachschaden liegt ersten Schätzungen zufolge bei über 100.000 Euro.

(11.12.2011)

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