Promillegrenze für Radfahrer ist kaum bekannt

Dass man nicht betrunken Auto fahren darf, dürfte hinlänglich bekannt sein. Weniger bekannt scheint zu sein, dass man auch Probleme mit der Polizei bekommen kann, wenn man sich im Suff aufs Fahrrad schwingt. Eine Umfrage, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats DVR unter 2.000 Personen über 16 Jahren durchgeführt wurde, ergab, dass lediglich 63 Prozent der Deutschen wissen, dass auch hier eine Promillegrenze gilt. Dass die bei 1,6 Promille liegt wussten gar nur 10 Prozent. Ab diesem Wert droht alkoholisierten Fahrradfahrern die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) und letztendlich sogar der Verlust des Führerscheins. Jeder fünfte der Befragten gab an, dass er nach drei drei Gläsern Bier (0,3 Liter) noch aufs Rad steigen würden.

(8.10.2013)

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