Prozess mit Bierdeckeln

Bierdeckel

Bierdeckel legte die Wirtin einer Kneipe im Münchner Stadtteil Neuhausen bei einem Gerichtsprozess vor, bei dem es um die Höhe der Zeche ging. Ein weiblicher Stammgast hatte zwei Monate lang seine Rechnung nicht direkt bezahlt, sondern "Deckel schreiben" lassen. Die Anzahl der getrunkenen Biere wurde mit Strichen auf Biedeckeln vermerkt.

Zum Streit kam es, als die Wirtin der Frau die Bierdeckel mit 61 Strichen vorlegte und 136 Euro forderte. Die Kneipenbesucherin bezweifelte, derart viel getrunken zu haben und wollte höchstens 96 Euro für 43 Bier bezahlen.

Die Wirtin zog vor Gericht, wo sie ihre Bierdeckel präsentierte. Die Kundin bezweifelte deren Aussagekraft. Auf den Papp-Untersetzern seien lediglich Striche und keine Beträge vermerkt. Außerdem hätte die Wirtin die Bierdeckel leicht manipulieren können, so ihre Argumentation.

Nachdem das Gericht mehrere Zeugen befragte, endete das Verfahren schließlich mit einem Vergleich. Die Kneipenbesucherin muss 112 Euro an die Wirtin überweisen. Hinzu kommen 255 Euro Prozesskosten, die sich die Parteien teilen.

(25.5.2011)

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