Russland: Firmen verleihen Wodka

In Russland darf seit Anfang des Jahres abends und nachts kein Alkohol mehr verkauft werden. Findige Geschäftsleute umgehen das Verbot, indem sie Wodka, Whisky und andere Drinks einfach "verleihen".

Russland hat ein Alkoholproblem. Der Pro-Kopf-Konsum von reinem Alkohol liegt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei 16 Liter pro Jahr. In Deutschland sind es drei Liter weniger. Wissenschaftler schätzen, dass jedes Jahr rund eine halbe Million Russen an Alkoholvergiftungen oder indirekten Folgen des Alkoholkonsums sterben. Allein in den Sommermonaten ertrinken regelmäßig mehrere hundert Betrunkene beim Baden in Seen und Flüssen ...

Damit das anders wird, hat der scheidende Präsident Dimitrij Medwedew während seiner Amtszeit ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Verkauf von Alkohol landesweit von elf Uhr abends bis acht Uhr morgens verbietet. Einer Initiative Medwedews ist es auch zu verdanken, dass Bier in Russland im letzten Jahr zum alkoholischen Getränk erklärt wurde. Weil er weniger als 10 % Alkohol enhält, galt der Gerstensaft zuvor als Nahrungsmittel.

Ob es die Regierung mit ihren Maßnahmen tatsächlich schaffen wird, für mehr Nüchternheit zu sorgen, bleibt abzuwarten. In Nowosibirsk, der mit 1,5 Millionen Einwohnern drittgrößten Stadt des Landes, wehren sich laut einem Bericht des Spiegel bereits findige Geschäftsleute gegen die staatlich verordnete Abstinenz. Das nächtliche Verkaufsverbot wird umgangen, indem hochprozentige Drinks wie Wodka und Whisky einfach "verliehen" oder auch "verpfändet" werden. Kunden, die den Service nutzen wollen, bestellen per Telefon oder E-Mail. Anschließend liefert ein Kurier die Ware und kassiert "Pfand" in Höhe des Verkaufswerts. Wenn der Kunde die bestellten Flaschen bis zehn Uhr Morgens ungeöffnet zurückgibt - was bisher noch nicht passiert sein soll -, bekommt er sein Geld zurück.

Es gibt auch Unternehmen, die billigen Ramsch wie Schlüsselanhänger oder Anstecknadeln für den Gegenwert von Wodka & Co. verkaufen und die gewünschten Getränke als "Geschenk" dazugeben.

Rechtlich haben die Alkohol-Leiher  laut Spiegel - zumindest bisher - nichts zu befürchten. Die örtliche Justiz betrachte das Vermieten und Verleihen von Alkohol nicht als Gesetzesverstoß, so das Magazin.

(3.4.2012)

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