Schweiz: Kein Markenschutz für Oktoberfest-Bier

Bierausschank auf dem Oktoberfest

Der Begriff "Oktoberfest-Bier" ist in der Schweiz Gemeingut, wird von den Konsumenten nicht mit bestimmten Herstellern in Verbindung gebracht und kann deshalb markenrechtlich nicht geschützt werden. Das entschied das Schweizer Bundesverwaltungs- gericht und wies eine Beschwerde des Vereins Münchener Brauereien ab, der die Bierhersteller vertritt, die traditionell Bier für das Oktoberfest liefern. 

Die Münchner Brauereien hatten bereits 2008 und 2011 versucht, "Oktoberfest-Bier" in der Schweiz als Marke eintragen zu lassen. Im letzten Jahr legten sie eine Umfrage vor, die belegen sollte, dass die schweizer Bevölkerung mit dem Begriff speziell für das Münchner Volksfest gelieferten Gerstensaft assoziiert. Nachdem das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) trotzdem keinen Markenschutz gewähren wollte, zogen die Münchner vor das Bundesverwaltungsgerichtshof.

Nach der aktuellen Entscheidung bleibt den Oktoberfest-Brauereien noch die Möglichkeit, vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen. 

(28.2.2012)

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