Urteil: Alkoholverkauf an Tankstellen darf eingeschränkt werden

Gemeinden dürfen Grenzen für den nächtlichen Alkoholverkauf an Tankstellen festlegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte damit eine entsprechende Regelung der pfälzischen Stadt Frankenthal. Die hatte nach mehreren Beschwerden wegen Ruhestörungen und Saufgelagen entschieden, dass Alkohol an Tankstellen nachts nur noch eingeschränkt an Reisende verkauft werden darf.

Dagegen hatten mehrere örtliche Tankstellenbetreiber geklagt. Bevor sich das Bundesverwaltungsgericht dem Fall annahm, waren sie bereits vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Nach Ansicht der Richter verstößt der Beschluss der Stadt Frankenthal nicht gegen Bundesrecht und ist mit dem Verfassungsrecht vereinbar. Er sei zudem fair und verhältnißmäßig für den Wettbewerb.

(24.2.2011)

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