Urteil: Betrunkenen Fußgängern kann der Führerschein entzogen werden
Fußgängern, die unter starkem Alkoholeinfluss auffällig werden, kann der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor (Aktenzeichen: 3 L 823/12).
Die Richter verhandelten den Fall eines Mannes, der stark alkoholisiet auf einem öffentlichen Fest randaliert hatte und in Polizeigewahrsam genommen wurde. Die Beamten stellten einen Blutalkoholwert von 3,0 Promille fest. Nachdem der Promillesünder sich weigerte, ein von der zuständigen Führerscheinbehörde gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Fall landete vor dem Mainzer Verwaltungsgericht, das die Entscheidung der Führerscheinstelle stützte. In Bezug auf den Betroffenen äußerten die Richter "Zweifel an seiner Trennungsfähigkeit zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr". Fußgänger, die regelmäßig einen über den Durst trinken, würden nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren, so die Argumentation.
(12.9.2012)
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