Urteil: Holländisches Bier darf in Deutschland nicht "Bavaria" heißen

Ein von einer holländischen Brauerei hergestelltes Bier darf in Deutschland nicht unter der Bezeichnung "Bavaria" angeboten werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und einen Rechtsstreit beendet, der seit mehr als zehn Jahren geführt wurde.

Die im niederländischen Lieshout ansässige Brauerei Bavaria hatte ihre Marke "Bavaria" 1995 rechtlich schützen lassen und das Bier auch in Deutschland angeboten. Dagegen hat der Bayerische Brauerbund 2001 geklagt. Der Verband sah die geschützte geografische Herkunftsbezeichnung "Bayerisches Bier" verletzt.

Das Verfahren zog sich durch mehrere Instanzen und wurde 2012 vom Oberlandesgericht München zu Gunsten des Brauerbunds entschieden. Die Bavaria Brauerei hatte zunächst versucht, das Urteil anzufechten, wurde jetzt aber vom Bundesgerichtshof endgültig abgewiesen. Die Karlsruher Richter ließen keine Revision gegen die Münchner Entscheidung zu, die damit rechtskräftig ist. Der holländische Hersteller muss seine Marke in Deutschland löschen lassen.

Die Bezeichnung "Bayerisches Bier" war 2001 auf Antrag der Bundesregierung als in der EU geschützte geografische Angabe eingetragen worden.

(19.11.2013)

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