Stammwürze

Messung des Stammwürzegehalts, der zur Bemessung der Biersteuer dient
Messung des Stammwürzegehalts, der zur Bemessung der Biersteuer dient

Als Stammwürze bezeichnet man die Summe aller vor der Gärung in der Würze gelösten Inhaltsstoffe aus Malz und Hopfen. Diese werden beim Brauvorgang mit Hilfe von Hefe etwa jeweils zu einem Drittel in Alkohol und Kohlensäure vergoren. Das letzte Drittel ist unvergärbarer Restextrakt.

Der Stammwürzegehalt bestimmt maßgeblich den Alkoholanteil und den Nährwert von Bieren. Er wird mit Gewichtsprozent bzw. in Grad Plato (Abkürzung: °P) angegeben. Die Bezeichnung ist nach dem deutschen Chemiker Fritz Plato benannt. Als Faustregel gilt, dass der Alkoholgehalt etwa 40 % des ursprünglichen Stammwürzeanteils entspricht. Lagerbiere mit einem Stammwürzeanteil von 11 bis 12 % haben demnach einen Alkoholgehalt von rund 5 %.

Beispiele für Biersorten und ihren durchschnittlichen Stammwürzegehalt:
Bockbier: 16 - 17,9 °P
Doppelbock: 18 °P
Exportbier: 12 °P - 13,5 °P
Altbier: durchschnittlich 11,9 °P
Kölsch: durchschnittlich 11,3 °P
Pilsener: 11,3 °P - 12,3 °P
Weizenbier: 11 °P - 13 °P
Helles: 11 °P - 13 °P