Promillegrenze für Fahrradfahrer wird nicht gesenkt

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer wird vorerst nicht herabgesenkt. Die Verkehrsminister der Länder konnten sich im Rahmen einer Konferenz in Suhl nicht auf entsprechende Maßnahmen einigen. Im Vorfeld des Treffens war darüber diskutiert worden, in Zukunft bereits ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille Bußgelder zu erheben. Bisher werden Fahrradfahrer ab 1,6 Promille als fahruntauglich eingestuft und müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Verkehrsminister beschlossen, die derzeit geltenden Gesetze zu überprüfen und die Ergebnisse im nächsten Jahr auf ihrer Herbsttagung in Münster zu diskutieren.

(8.11.2013)

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