Radeberger kassiert Niederlage in Pfandstreit

Das Langdericht Frankfurt hat entschieden, dass Radeberger Abmahngebühren übernehmen muss, die der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Streit mit dem Brauereikonzern entstanden sind. Die DUH hatte Radeberger vorgeworfen, Einwegflaschen als Mehrweg zu deklarieren und sich dadurch finanzielle Vorteile zu verschaffen.

Konkret geht es um die Marke Corona Extra, die die Modelo Group in Mexiko braut und die Radeberger in Deutschland vertreibt. Laut DUH wurden die Flaschen nicht zur Wiederbefüllung nach Mexiko zurückgeschickt, wie Radeberger behauptet hatte. Hierzulande wurde für jedes verkaufte Corona Bier der gängige Mehrwegsatz von 8 Cent Pfand erhoben. Da es sich eigentlich um Einwegflaschen gehandelt habe, hätten aber 25 Cent kassiert werden müssen, so die DUH.

Die Abmahngebühren, die Radeberger erstatten muss, belaufen sich auf die eher symbolische Summe von 243,43 Euro. Das Unternehmen hatte bereits vor der Gerichtsentscheidung eingeräumt, dass lange Zeit tatsächlich nur neue Corona-Flaschen nach Deutschland gekommen sind. Schuld sind nach Angaben des Konzerns Abstimmungsprobleme mit einem mexikanischen Partnerunternehmen gewesen. Den Fehler habe man mittlerweile korrigiert.

(13.1.2012)

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