Behörde: "Wohl bekomm's" darf nicht auf Bierflaschen stehen

Dinkelbier von Apostelbräu
Dinkelbier von Apostelbräu

Rudi Hirz, Inhaber von Apostelbräu im bayerischen Hauzenberg darf nach Ansicht des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nicht "wohl bekomm's" auf sein Bier schreiben. Laut der Behörde handelt es sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe, und solche verbietet die Health Claim-Verordnung der EU aus dem Jahr 2006. Diese erlaubt im Zusammenhang mit Getränken mit mehr als 1,2 Prozent Alkoholgehalt keine Aussagen, die einen Zusammenhang zwischen dem Konsum und (positiven) Auswirkungen auf die Gesundheit unterstellen.

"Wohl bekomm's" steht bisher auf den Rückenetiketten der Biere von Apostelbräu. Hirz wurde mitgeteilt, dass er die Etiketten in Zukunft nicht mehr verwenden darf, gleichzeitig will man ihm laut Medienberichten eine Frist gewähren, bis diese aufgebraucht sind.

Hirz will jetzt erst einmal "prost" statt "wohl bekomm's" auf sein Bier schreiben, berichtet der Bayerische Rundfunk. Er denke aber über juristische Schritte nach. Er ist der Meinung, dass es sich bei "wohl bekomm's" nicht um eine gesundheitsbezogene Aussage handelt, sondern um einen Wunsch im Sinne von "es möge gut bekommen". Darüber hinaus handele es sich um einen verbreiteten Trinkspruch.

Erst vor wenigen Monaten endete nach vorherigen Urteilen in mehreren Instanzen vor dem Bundesgerichtshof eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und der in Leutkirch (Baden-Württemberg) ansässigen Brauerei Härle. Der Betrieb hatte Biere aus seinem Sortiment auf Etiketten und seiner Homepage als "bekömmlich" beschrieben. Die Richter werteten das als gesundheitsbezogene Aussage und verboten die Bewerbung mit dem Begriff (>mehr).

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